Familienzentrum St. Johann Baptist
Grundlegende Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in die Vormerkliste ist die Anerkennung der Zielsetzung der Tageseinrichtung (§ 1 des Statuts für die die kath. Tageseinrichtungen im Erzbistum Köln) durch die Erziehungsberechtigten.
Sollten nach Berücksichtigung der oben genannten Kriterien noch freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, werden diese vorrangig an Kinder mit Zugehörigkeit zu einer anderen christlichen Kirche vergeben. Darüber hinaus behält sich der Katholische Kirchengemeinde St. Johann Baptist vor, Kindern, die in besonderem Maße einer pädagogischen Hilfe bedürfen, oder deren Familien sich in besonderen Notsituationen befinden, bei der Vergabe der Kindergartenplätze vorrangig zu behandeln.
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